Geldauflagen / Bußgelder
Die Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin trägt durch strukturierte und gezielte Nachwuchsförderung dazu bei, dass die hausärztliche Versorgung bundesweit gestärkt und auch in den ländlichen Regionen erhalten bleibt. In den beiden Förderprogrammen Nachwuchsakademie und Summerschool werden Medizinstudierende aus ganz Deutschland mit erfahrenen Hausärztinnen und Hausärzten zusammengebracht, die ihre Begeisterung für die Allgemeinmedizin weitergeben und den Geförderten die Vielfalt und Attraktivität des Berufsfelds aufzeigen.
Mit der Initiierung und der Übernahme der Verantwortung für die Koordinierungsstelle der Initiative Deutscher Forschungspraxennetze leistete die Stiftung einen zentralen Beitrag zum Aufbau einer deutschlandweiten und dauerhaft tragfähigen Infrastruktur für hausärztliche Forschungspraxennetze. Auf Basis dieser Infrastruktur konnte sich die Initiative Deutscher Forschungspraxennetze im April 2025 erfolgreich als DEGAM-ForNet neu aufstellen.
Allgemeinmedizinische Nachwuchs- und Forschungsförderung bundesweit – um Patientinnen und Patienten wohnortnah qualitativ hochwertig hausärztlich versorgen zu können.
Zur Durchführung unserer Arbeit sind wir dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie als Richter:in oder Staatsanwält:in unsere Arbeit mit einer Geldauflage unterstützen.
Jede Geldauflage hilft und wird ausschließlich für den Satzungszweck verwendet.
Wir garantieren Ihnen:
- Wir informieren zeitnah über eingehende und ausstehende Zahlungen.
- Wir übermitteln fristgerecht einen Rechenschaftsbericht über Höhe und Verwendung der Zuweisungen.
- Wir stellen für Geldauflagen keine Zuwendungsbescheinigungen aus.
- Wir sind eine mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, vom 12.02.2025 anerkannt gemeinnützige Organisation.
Mehr über die Stiftung im Stiftungsporträt
Informationen für Zahlungspflichtige
Geben Sie bitte bei Ihrer Zahlung unter dem Verwendungszweck das Aktenzeichen des Gerichts an. Nur so können wir Ihre Überweisung korrekt zuordnen und dem Gericht bestätigen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir für Bußgelder keine Spendenquittung ausstellen. Diese sind auch nicht steuerlich absetzbar.
Sollten Sie über Ratenzahlungen verhandeln oder um Aufschub bitten wollen, wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht. Wir sind nicht berechtigt, gerichtliche Anweisungen abzuändern.
IBAN: DE09 3006 0601 0005 6470 45
BIC: DAAEDEDDXXX
Kreditinstitut: Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Kontoinhaber: Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin