Eine Patenschaft - Ihr Investment in die hausärztliche Versorgung!

Seit 2012 werden in der Nachwuchsakademie Medizinstudierende über drei Jahre gefördert und mit erfahrenen, motivierten Hausärztinnen und Hausärzten vernetzt. Die Studierenden lernen eine moderne Allgemeinmedizin mit vielen Entfaltungsmöglichkeiten kennen. Hürden auf dem Weg in die Hausarztpraxis können frühzeitig identifiziert und abgebaut werden. Die DESAM leistet so einen wichtigen Beitrag, dass mehr Studierende von der Allgemeinmedizin begeistert werden und sich zum Hausarzt ausbilden lassen.

Mit der Übernahme einer Patenschaft tragen Sie dazu bei, dass das Förderprogramm weiter ausgebaut wird und mehr Studierende aufgenommen werden können.

 

Stimmen von Programmteilnehmern

Die Nachwuchsakademie hat mich in einer wichtigen und prägenden Phase begleitet und dazu beigetragen, dass ich den Abschnitt nach dem Studium mit klareren Vorstellungen und weniger Unsicherheit beginne. Ich habe das Gefühl, meine Nische in der Medizin gefunden zu haben.
Dinah Josten
Ärztin in Weiterbildung
Alumna Jahrgang 2015
Die Teilnahme an der Nachwuchsakademie hat mir die einmalige Chance geboten, Medizinstudierende kennenzulernen, die sich genauso für die Allgemeinmedizin begeistern wie ich. Der Austausch mit Teilnehmenden und Mentorinnen hat meinen Wunsch, die Weiterbildung Allgemeinmedizin zu machen, bestärkt und gefestigt.
Anne Kristina Schmitt
Medizinstudierende
Jahrgang 2019
Mit Dankbarkeit blicke ich auf die dreijährige Förderung zurück. Vor allem der Erfahrungsaustausch und das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Kohorten, die Betreuung durch engagierte Mentoren und die Möglichkeit der deutschlandweiten Vernetzung mit Gleichgesinnten machen die Nachwuchs­akademie, die mein Interesse an der Allgemeinmedizin nachhaltig verstärkt hat, für mich so einzigartig.
Meinert Ehm
Medizinstudent
Jahrgang 2019

Informationen zum DESAM-Patenschaftsmodell

Gute Gründe für eine DESAM-Patenschaft

Durch Ihr Engagement tragen Sie dazu bei, dass mehr Medizinstudierende für die Allgemeinmedizin und den Hausarztberuf begeistert werden, indem sie in der DESAM-Nachwuchsakademie mit anderen Allgemeinmedizin-Begeisterten vernetzt werden und ihnen ein positives Berufsbild vermittelt wird.

Sie können als Förderer auf Wunsch – Teil eines lebendigen Netzwerks werden und Zugang zu exklusiven Veranstaltungen erhalten.

Beginn der Förderung

Die Medizinstudierenden werden jeweils im März in die Nachwuchsakademie aufgenommen.

Die Patenschaft beginnt somit im Frühjahr.

Höhe der finanziellen Verpflichtung

Die Patenschaft für einen Medizinstudierenden kostet 6.000 €, über die gesamte Programmlaufzeit von drei Jahren. Der Betrag kann als Einmalzahlung, aber auch als Ratenzahlung von drei Raten a 2.000 € p. a. geleistet werden.

Die Übernahme einer halben oder einer Drittel Patenschaft ist ebenfalls möglich, dann reduziert sich der Betrag pro Fördernden entsprechend auf 3.000 € bzw. 2.000 €. Auch hier besteht die Option einer Einmalzahlung oder einer Aufteilung der Summe in drei Jahresraten.

Unabhängig davon sind Spenden, auch kleinere Beträge, immer willkommen!

Auswahl der Programmteilnehmer

In der DESAM-Nachwuchsakademie werden Medizinstudierende mit besonderem Interesse an der Allgemeinmedizin gefördert. Die Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin schreibt das Förderprogramm öffentlich aus.

Die Auswahl der Studierenden erfolgt durch ein unabhängiges Auswahlgremium (Dozenten der Nachwuchsakademie sowie Mitglieder der DEGAM-Sektion Studium und Hochschule) in mehreren Schritten. Es werden die persönliche Motivation erfragt, der individuelle Werdegang betrachtet sowie der Bezug und die Verbindung zur Allgemeinmedizin eruiert. Auch individuelles persönliches Engagement neben dem Studium, bspw. als Studentischer Tutor, werden erfasst. Ein weiteres Auswahlkriterium ist ein zu verfassendes Exposé zu einem jährlich neu definierten Thema. Ein/e Bewerber/in benötigt zudem ein Unterstützungsschreiben des jeweiligen Lehrstuhlinhabers vor Ort. Die oben genannten Kriterien fließen in einen Gesamt-Score ein.

Die Entscheidung über die Auswahl der geförderten Medizinstudierenden trifft allein das Auswahlgremium. Fördernde haben aber bei Übernahme einer kompletten Patenschaft ein – eingeschränktes – Mitspracherecht bei der Mittelverwendung. Sie können ihre Mittel vorzugsweise für ein Bundesland oder die Hochschule ihrer Wahl einsetzen.

Kontakt zwischen Patinnen/Paten und Geförderten

Wenn die oder der Geförderte einwilligt, kann Ihnen die DESAM die Kontaktdaten der / des Geförderten übermitteln. Die Teilnehmenden sind jedoch nicht zur Kontaktaufnahme verpflichtet. Die DESAM ist bestrebt mindestens ein jährliches Treffen für Geförderte sowie Patinnen und Paten zu organisieren. Hier bietet sich dann für Sie die Gelegenheit, den hausärztlichen Nachwuchs kennenzulernen.

Dauer der Förderung / Förderzusage / Fördervereinbarung

In der DESAM-Nachwuchsakademie werden Medizinstudierende über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Bei Übernahmen einer  Patenschaft gilt somit die Förderzusage bei jährlichen oder monatlichen Raten für drei Jahre. Es wird eine schriftliche Fördervereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet. Diese dient der allgemeinen Verbindlichkeit. Auch können Wünsche des Förderers (bevorzugte Verwendung für ein bestimmtes Bundesland oder eine Hochschule) hier festgehalten werden.

Die Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist nach Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, 14057 Berlin, St.-Nr. 27/643/06331 vom 22.11.2021 als gemeinnützig anerkannt. Die Förderung gemeinnütziger Zwecke bezieht sich auf die Wissenschaft und Forschung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Die von Fördernden zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Spende steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (bei: Privatpersonen) oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (bei: Unternehmen) berücksichtigt werden.

Spendenkonto

Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE09 3006 0601 0005 6470 45
BIC: DAAEDEDDXXX
Verwendungszweck: Patenschaft

Fördervereinbarung

Fördervereinbarung (51,7 KiB)

Bitte sprechen Sie uns an

Anke Schmid

Leiterin Nachwuchsförderung

Telefon: 030 - 20 966 98 20
E-Mail: